Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an die Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) und dem Leistungsverzeichnis klassische Homöopathie (LVKH).
Für das Erstgespräch wird, je nach Dauer und Bearbeitungszeit des Falls, eine Pauschale zwischen 120,- und 180,- Euro berechnet; für Folgetermine in der Praxis
bzw. telefonische Beratungen zwischen 15,- und 120,- Euro.
Heilpraktiker sind grundsätzlich frei und unabhängig in ihrer Honorarstruktur.
Geringverdienenden biete ich auf Rückfrage einen Sozialtarif an.
Die Honorargebühren werden nur von einigen Krankenkassen (teilweise) übernommen. Klären Sie daher mit Ihrem Versicherer, ob und in welchem Maß die Gebühren erstattet werden
können.
Informationen darüber, welche Krankenkassen naturheilkundliche Behandlungen erstatten, erhalten Sie etwa unter https://www.krankenkassen.de